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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 §1) Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule oder in zusätzlichen Räumen je nach Vereinbarung statt.

§2 Tätigkeit
Die Musikschule Eimsbüttel übernimmt den Unterricht des Schülers in dem unter Unterrichtsart genannten Fach unter den dort beschriebenen Konditionen. Es besteht kein Anrecht auf einen bestimten Lehrer oder eine bestimmte Lehrerin. Der Kurstag und die Kurszeit ist verbindlich.

§3 Kündigung
Die Beendigung des Vertrags ist für Instrumental- und Gesangsunterricht zum 31.08. und 28.02. möglich. Hierfür müssen die Kündigungen fristgerecht zum 30.7. und 31.1. schriftlich vorliegen.
Die Beendigung des Gruppenunterrichts am Dienstag ist zum 30.4., 31.8. und 31.12. möglich. Hierfür müssen die Kündigungen jweils zu 31.03.,31.07. und 30.11. schriftlich vorliegen.
Für die Jahres Gruppenkurse  am Freitag gilt ein Monat  Probezeit. Sollte innerhalb der Probezeit nicht gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag stillschweigend bis zum Ende des zweiten Schulsemesters (31.8.).

Im Flexvertrag ist eine Kündigung zum Monatsende außer Ende Juni und Ende Juli mit einer Frist von 4 Wochen möglich.

§4 Entgelt
1) Der Jahresbeitrag ist in 12 gleichen Monatsraten im Voraus bis spätestens zum 10. des Monats auf das Konto der Musikschule Eimsbüttel DE91 3006 0601 0008 7864 29 zu zahlen.
Der Schüler bzw. ein gesetzlicher Vertreter erteilt hierzu eine Einzugsermächtigung und sorgt stets für ausreichende Kontodeckung. Die Gruppenkurse pausieren in den Hamburger Schulferien.
2) Der Schüler gerät, ohne dass es der  Mahnung bedarf, 30 Tage nach Fälligkeit der jeweiligen Teilzalung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die Musikschule berechtigt, Bearbeitungskosten in Höhe von 5€ pro Mahnung und die Kosten für die Bankbearbeitungsgebühr zu berechnen. Für die Dauer des Zahlungsverzugs ist die Schule von der Verpflichtung zur Leistung befreit, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.

§5 Unvermögen der Schule
Für den Fall, dass die Musikschule Eimsbüttel wegen Krankheit von Lehrern oder aus anderen Gründen verhindert ist den Unterricht zum vereinbarten Zeitpunkt zu erteilen, verpflichtet sie sich eine geeignete Vertretung zu stellen, den Unterricht zu einem geeigneten Zeitpunkt nachzuholen (wobei nach dreimaliger Ablehung eines Terminvorschlags seitens des Lehrers der Anspruch auf Nachholung entfällt) oder die Entgelte pro rata zurück zu erstatten. Dies gilt erst ab dem zweiten Krankheitsfall des Lehrers. Schadensersatzansprüche des Schülers daraus sind ausgeschlossen.

§6 Entgeltfortzahlung
1) Der Schüler ist zur Zahlung auch verpflichtet, wenn er am angebotenen Unterricht nicht teilnimmt. Dies gilt auch für den Fall der Erkrankung des Schülers.
2)Bei länger anhaltender Krankheit des Schülers (mehr als drei Wochen) und bei Vorlage eines Attests ruht der Vertrag bis zur Genesung des Schülers und verlängert sich nach der Genesung um die ruhend gestellte Zeit. Der Schüler ist in einem solchen Fall verpflichtet, die zwei auf die Erkrankung folgenden Monate zu bezahlen, wobei die Zahlung auf den Zeitraum nach der Genesung angerechnet wird.
3)Der Schüler hat daneben bei Vorliegen der unter 2 genannten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, ist aber verpflichtet, für die auf die Kündigung folgenden zwei Monate das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

§7 Haftungsausschluss
Die Schule schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Verletzungen der Erfüllungshilfen der Schule.

§8 Datenverarbeitung
Der Schüler/der gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten EDV gemäß § 28 BDSG gespeichert werden. Eine Speicherung der Daten erfolgt nur zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.

§9 Sondervereinbarungen
1) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet  eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Interesse nahe kommt.
2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht nur für individuelle Vertragsabreden i.S.v.§305b BGB mit einem Vertretungsbefugten der Schule. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gemäß DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

 

Hiermit willige ich das Erfassen, die Speicherung und die Verwendung meiner personenbezogenen Daten durch die Musikschule Eimsbüttel, Marthastrasse 46a, info@musikschule-eimsbuettel.de
ein.

Ich nehme zur Kenntnis, dass folgende personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden:

Name, Anschrift, Telefonnummer,E-Mail-Adresse, Geburtsdatum.

 

Die oben genannten Daten werden auf den Servern von der Musikschule Eimsbüttel gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden. Eine Löschung dieser Daten erfolgt nach 36 Monaten.

Ich willige in die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ausschließlich zu nachstehenden Zwecken ein

Organisation des Unterrichts

Newsletter zur Übermittlung unterrichtsrelevanter Inhalte.

Meine Einwilligung gilt bis auf Widerruf. Ich erteile diese Einwilligung freiwillig, sie ist an keine weitere Bedingung gebunden.

Die Rechte, die im Anschluss an meine Unterschrift aufgelistet sind, habe ich zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Datenschutzerklärung des Unternehmens.

 

Widerrufsbelehrung

Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen ein spezifischer Termin und Zeitraum vorgesehn ist. Daher ist ein Widerruf gemäß § 312g Abs. 2 BGBG Ziffer 9 ausgeschlossen.